Der Auschwitzprozess in Frankfurt, 1963 bis 1965, größter Strafprozess der deutschen Justiz gegen NS-Verbrecher. Am 20. Dezember 1963 begann vor dem Schwurgericht Frankfurt ein Prozess, den die zeitgenössische Geschichtsschreibung mit dem pathetischen Kommentar versehen hat: Die Deutschen hätten mit ihrer Selbstreinigung begonnen. Auf der Anklagebank saßen 22 Angehörige der Waffen-SS, die alle zum Personal des KZ Auschwitz gehörten. Als nach 183 Verhandlungstagen am 20. August 1965 das Urteil gesprochen wurde, hatte das Gericht 409 Zeugen vernommen und damit die exakteste Beschreibung eines historischen Sachverhaltes geliefert, der später unter dem Begriff „Holocaust“ ins Bewusstsein der Zeit gekommen ist.